| Sehbehindertenrehabilitation - Low Vision |
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| Aufgrund der gestiegenen
Lebenserwartung
und dem damit verbundenem Auftreten verschiedener Allgemeinerkrankungen, die
sich auch auf die Augen auswirken, steigt die Zahl der sehbeeinträchtigten
Menschen an.
Auch spezielle Augenerkrankungen wie Glaukom, können zu stark herabgesetzter Sehschärfe führen. Von einer Sehbehinderung spricht man, wenn die zentrale Sehschärfe auf 30% oder weniger reduziert ist. Wenn die augenärztliche Diagnosestellung die Verbesserung der Sehschärfe durch eine "normale" Brille ausgeschlossen hat, sollte die Anpassung einer Sondersehhilfe erfolgen. Die optimale Beratung und Versorgung des Sehbeeinträchtigten ist eine entscheidende Maßnahme, um möglichst wieder ohne fremde Hilfe am täglichen Leben teilzunehmen. Aufgrund der vorhandenen Restsehschärfe des Sehbehinderten lässt sich der Vergrößerungsbedarf für bestimmte Tätigkeiten ermitteln. Ein geringer Vergrößerungsbedarf wird mit einer speziellen überstarken Lesebrille oder mit einer einfachen Lupe ausgeglichen. Lupen mit Beleuchtung, Fernrohrbrillen, Lupenbrillen und Fernsehlesegeräte werden für einen höheren Vergrößerungsbedarf eingesetzt. Die Anpassung vergrößernder Sehhilfen an Sehbehinderte setzt umfangreiche Kenntnisse über die Auswirkungen spezieller Sehbehinderungen z. B. auf das Gesichtsfeld voraus. Auch menschliches Einfühlungsvermögen in die Situation des Sehbehinderten ist sehr wichtig. Die Auswahl und Anpassung, sowie die handwerkliche Herstellung geeigneter Sondersehhilfen sollte deshalb nur von spezialisierten Augenoptikern durchgeführt werden. |